Das autonome Fahren bringt Vor-/Nachteile mit sich, doch auch Fragen wie, ob das Ganze ethisch vertretbar ist und wer bei einem Unfall haftet.
Ethische Fragen
Um die bedeutenden ethischen Fragen zum Thema autonomes Fahren zu beantworten und zugleich verbindliche Leitlinien für die Entwickler und Bauer automatisierter und autonomer Automobile festzulegen, bildete sich unter dem Verkehrsministers Alexander Dobrindt eine Ethik-Kommission, die bis zum Sommer 2017 einen Abschlussbericht mit 20 ethischen Regeln erarbeitete.
Im Fahrzeugbetrieb dürfen selbstlernende Systeme nur dann eingesetzt werden, wenn sie die 20 Regeln der Ethik-Kommission nicht aushebeln.
Das Wichtigste in kürze...
Ethisch sind autonome Fahrzeuge nur dann vertretbar, wenn sie eine positive Risikobilanz aufweisen, also weniger Unfälle verursachen, als menschliche Fahrer.
Der Schutz des menschlichen Lebens muss höchste Priorität haben. Tier- und Sachschäden sind hinzunehmen, wenn dadurch Personenschäden vermieden werden.
Sowohl eine Aufrechnung von Menschenleben als auch eine Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen ist unzulässig.
Autonome Fahrzeuge müssen so programmiert werden, dass sie defensiv fahren.
Es muss dokumentiert werden, wer in welcher Situation für die Fahraufgabe zuständig war: Mensch oder Computer.
Der Fahrer muss selbst für die Verwendung und Weitergabe seiner Daten entscheiden können (Datensouveränität).
Der Einsatz selbstlernender Systeme ist denkbar, allerdings nur, wenn dabei nicht die Regeln der Kommission ausgehebelt werden.
Die Rechtsprechung und die zugrunde liegenden Gesetze beziehen sich im Falle von Unfällen immer auf reale Personen.
Das Verkehrsrecht müsste also in vielen Bereichen erneuert werden. Auch die Verordnung von Punkten oder Bussgeldern nach dem aktuellen Bussgeldkatalog wäre dann überholt.
Fahrer von Level-1- und Level-2-Fahrzeugen müssen noch alleine für Schäden und das Nichtbefolgen der StVO einstehen.
Der Führer eines Level 3-Fahrzeugs teilt sich diese Verantwortung mit dem Fahrassistenzsystem.
Um Verantwortung und mögliche Haftung klären zu können, muss in jeder Fahrsituation und für jeden Zeitpunkt geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: der Mensch oder der Computer. Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden.
Noch ist man sich jedoch nicht einig, wer Bussgelder bezahlen muss, sollte die Technik im Auto während des Fahrens im teilautomatisierten Modus ein Tempolimit missachten.