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5 Stufen

Die 5 Stufen des autonomen Fahrens erklärt

Erstes Level: Assistiertes Fahren

Level 1
  • Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
  • Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
  • Für Verkehrsverstöße und Schäden haftet der Fahrer
  • Einzelne Assistenzsysteme unterstützen bei bestimmten Fahraufgaben

Assistiertes Fahren ist heute schon in vielen Autos Realität. Beispielsweise gibt es den Tempomat, der dafür sorgt, dass die gewählte Geschwindigkeit konstant beibehalten wird, den automatischen Abstandsregeltempomat (ACC – Adaptive Cruise Control), der den Wagen je nach Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug bremst oder beschleunigt. Dadurch wird der Sicherheitsabstand nicht unterschritten. Immer öfter verbauter Helfer ist auch der automatische Spurhalteassistent (LKAS – Lane Keeping Assistant System).

Zweites Level: Teilautomatisiertes Fahren

Level 2
  • Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
  • Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
  • Für Verkehrsverstöße und Schäden haftet der Fahrer
  • Unter definierten Bedingungen hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt

Beim teilautomatisierten Fahren kann der Pkw einige Aufgaben für eine bestimmte Zeit ganz ohne menschlichen Einfluss ausführen. Ein Stufe-2-Wagen ist zum Beispiel dazu in der Lage, auf der Autobahn gleichzeitig die Spur zu halten, zu bremsen und auch beschleunigen. Damit dies funktioniert kombinieren Autohersteller verschiedene Einzelsysteme miteinander. In diesem Fall den automatischen Abstandsregeltempomaten mit dem Notbrems- und Spurhalteassistenten. Zudem ist auch der Überholassistent eine Stufe-2-Funktion, wie auch das automatische Einparken (Tesla, Mercedes S-Klasse, …). Anders als bei Stufe-1-Wagen kann der Fahrer von einem Stufe-2-Wagen die Hände kurzzeitig vom Steuer nehmen, wenn sich dieser im teilautomatisierten Modus befindet. Allerdings muss er dabei stets die Assistenzsysteme überwachen und Fehlfunktionen korrigieren. Im Falle eines Unfalls wäre der Fahrer verantwortlich – auch bei keiner Fehlfunktions-Meldung des Wagens.

Drittes Level: Hochautomatisiertes Fahren

Level 3
  • Der Fahrer darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden
  • In vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der Pkw selbstständig
  • Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen

Hochautomatisierte Autos (Stufe 3) können bestimmte Fahraufgaben selbständig – also ohne menschlichen Eingriff – bewältigen, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum und unter geeigneten, vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen. Ein Stufe-3-Wagen kann je nach Verkehrssituation bremsen, beschleunigen oder überholen. Zuerst werden Stufe-3-Autos wohl auf der Autobahn unterwegs sein, denn dort gibt es keinen Gegenverkehr, die Fahrbahnmarkierungen sind in der Regel in Ordnung und die Strassen durchgängig vom Navi des Autos erfasst. Sobald der Fahrer seinen Pkw in den hochautomatisierten Modus versetzt, darf er seine Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr abwenden und Zeitung lesen oder sich den Kindern auf dem Rücksitz zuwenden. Wenn das System aber ein Problem erkennt und sich per Signal meldet, muss der Fahrer das Steuer sofort übernehmen.

Viertes Level: Vollautomatisiertes Fahren

Level 4
  • Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird zum Passagier
  • Das Fahrzeug bewältigt Fahrten auf bestimmten Strecken (z.B. Autobahn, Parkhaus) völlig selbstständig. Es darf dann auch ohne Insassen fahren
  • Die Passagiere dürfen schlafen, ihr Smartphone verwenden oder Zeitung lesen
  • Das System erkennt seine Grenzen so rechtzeitig, dass es regelkonform einen sicheren Zustand erreichen kann
  • Die Passagiere haften während der vollautomatisierten Fahrt nicht für Verkehrsverstöße oder Schäden

Aktuell wird intensiv an der Vollautomatisierung des Autos gearbeitet. Daran haben die Entwicklungsabteilungen der grossen Autokonzerne, aber auch Apple, Google oder Uber daran teil. Auf dieser 4. Stufe des autonomen Fahrens führen die technischen Systeme alle Fahraufgaben selbstständig durch und ein Pkw kann längere Strecken ohne Eingriff zurücklegen. Der Wagen könnte also auf die Autobahn auffahren, sich auch bei hoher Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, der Spur folgen, blinken, überholen, bei Bedarf bremsen, beschleunigen und die Autobahn schließlich wieder verlassen. Am Ende einer solchen vollautomatisierten Fahrt können die Insassen das Steuer wieder übernehmen. Sind sie dazu allerdings nicht in der Lage oder wollen sie es nicht, muss das Auto einen sicheren Zustand erreichen und beispielsweise einen Parkplatz ansteuern.

Fünftes Level: Autonomes Fahren

Level 5
  • Es gibt nur noch Passagiere ohne Fahraufgabe
  • Fahrten ohne Insassen sind möglich
  • Die Technik im Auto bewältigt alle Verkehrssituationen

Die 5. Stufe komplettiert das autonome Fahren. Dabei wird der Pkw vollständig vom System geführt und erledigt alle dazu erforderlichen Aufgaben von allein. Selbst komplexe Situationen, wie das Verhalten an einem Zebrastreifen, das Queren einer Kreuzung oder das Durchfahren eines Kreisverkehrs, kann der autonome Wagen bewältigen. Bei einem Stufe-5-Auto gibt es keinen Fahrer mehr, sondern nur noch Passagiere.

Braucht es überhaupt fünf Stufen?

Einige ADAC-Experten teilen die Meinung, dass schon drei Stufen reichen würden. Momentan unterstützt uns das Auto (1. Betriebsmodus), bald fährt es selbstständig (2. Betriebsmodus) und in Zukunft fahrerlos (3. Betriebsmodus). Diese Vereinfachung sähe so aus:

1. Assistiertes Fahren

Assitiertes Fahren
  • Der Fahrer ist jederzeit und immer für das Fahren zuständig
  • Der Fahrer kann zulässige Nebentätigkeiten ausführen, beherrscht aber stets den Wagen
  • Der Fahrer muss den Verkehr im Blick behalten
  • So weit möglich, hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt. Aber: Eine Rückmeldung ist nicht vorgeschrieben und ein plötzlicher Abbruch immer möglich

2. Automatisiertes Fahren

Automatisiertes Fahren
  • Nur im vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfall (z. B. Stop-and-go im Stau) fährt das Fahrzeug selbstständig
  • Der Fahrer darf sich vorübergehend von der Fahraufgabe und dem Verkehrsgeschehen abwenden. Eine Fremdbeschäftigung ist möglich
  • Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen

3. Autonomes Fahren

Autonomes Fahren
  • Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben, wird zum Passagier. Auch ein Betrieb ohne Insassen ist vorstellbar
  • Der autonome Modus kann auf festgelegte Strecken begrenzt sein
  • Kritische Fahrsituationen beherrscht das System selbst
  • Ein Betreiber (nicht der Fahrer) muss das Fahrzeug ständig überwachen, um auf Betriebsstörungen (Reifenpanne etc.) reagieren zu können
  • Ein "fliegender Wechsel" zum manuellen Betrieb kann möglich bleiben (z. B. nach Autobahn)