5 Stufen des autonomen Fahrens
Es gibt 5 Stufen des autonomen Fahrens, d.h dass in jeder weiteren Stufe das System zu mehr fähig ist. Das kann sehr faszinierend sein. Zudem wird in jeder Stufe auch etwas vom Fahrer verlangt. Schauen wir diesen Zusammenhang folglich an.
Erste Stufe Kriterien
- Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
- Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
- Für Verkehrsverstösse und Schäden haftet der Fahrer
- Einzelne Assistenzsysteme unterstützen bei bestimmten Fahraufgaben
Zweite Stufe Kriterien
- Der Fahrer beherrscht ständig sein Fahrzeug
- Der Fahrer muss den Verkehr ständig im Blick behalten
- Der Fahrer haftet für Verkehrsverstösse und Schäden
- Unter definierten Bedingungen hält das Fahrzeug die Spur, bremst und beschleunigt
Dritte Stufe Kriterien
- Der Fahrer darf sich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden
- In vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen fährt der Pkw selbstständig
- Der Fahrer muss auf Anforderung durch das System kurzfristig übernehmen
Vierte Stufe Kriterien
- Der Fahrer kann die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird zum Passagier
- Das Fahrzeug bewältigt Fahrten auf bestimmten Strecken (z.B. Autobahn, Parkhaus) völlig selbstständig. Es darf dann auch ohne Insassen fahren
- Die Passagiere dürfen schlafen, ihr Smartphone verwenden oder Zeitung lesen
- Das System erkennt seine Grenzen so rechtzeitig, dass es regelkonform einen sicheren Zustand erreichen kann
- Die Passagiere haften während der vollautomatisierten Fahrt nicht für Verkehrsverstösse oder Schäden
Fünfte Stufe Kriterien
- Es gibt nur noch Passagiere ohne Fahraufgabe
- Fahrten ohne Insassen sind möglich
- Die Technik im Auto bewältigt alle Verkehrssituationen