Schweiz
In der Schweiz gibt es noch keine speziellen Regelungen im Hinblick auf autonome Fahrzeuge. Momentan ist vorgeschrieben, dass der Fahrer oder die Fahrerin das Fahrzeug jederzeit beherrschen muss (internationales Strassenverkehrsrecht) .
Mit der Entwicklung der Fahrerassistenzsysteme wurde mit der Anpassung des Wiener Übereinkommens per März 2016 klargestellt, dass die Beherrschung der Fahrers auf mit Fahrerassistenzsystem noch gegeben ist, wenn der Fahrer das System jederzeit ausschalten oder übersteuern kann. Das heisst, dass Fahrzeuge mit automatisierten Systemen genutzt werden dürfen.Es ist aber zu erwähnen, dass diese Systeme weder von den Pflichten noch von der Verantwortung entlasten. Diese Fahrerassistenzsysteme sind mittlerweile fast Standard in den neueren Autos. Zu diesen Fahrerassistenztsystmene gehören zum Beispiel der Notbremsassistent oder der Spurhalteassistent.
Zentral ist ausserdem die Frage welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass der Fahrer oder die Fahrerin von den Pflichten sowie Verantwortung erlöst werden kann. Somit kann man vollautomatisierte Fahrzeuge hier in der Schweiz erst zulassen, wenn die nötigen technischen Nachweise vorliegen und der internationale Rechtsrahmen es zulässt. Quelle:Astra Admin; Intelligente Mobilität; Rechtliche Situation (Link)
Quelle:Auto-Motor-Sport.de